Racketlon Indoor-Training mit Squash ab 29.5. möglich

COVID-Grundregeln für die Ausübung von Racketlon ab 29. Mai 2020


Die RFA-Grundregeln basieren auf den Verordnungen der Bundesregierung, als auch den Grundregeln der Bundes-Sportfachverbände Tischtennis (ÖTTV), Badminton (ÖBV), Squash (ÖSRV) und Tennis (ÖTV):

1.Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung
Die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19 sind immer einzuhalten. Dies betrifft vor allem die Mindestabstandsregeln bei der Sportausübung von 2m und die Beschränkung von Personenansammlungen. Personen die jegliche Art von Krankheits-Symptomen vorweisen dürfen den Racketlon-Sport nicht ausüben. Derzeit gültig sind:

201. Verordnung Gesundheitsministerium Covid-Lockerungsverordnung (29.5)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_207/BGBLA_2020_II_207.html
231. Verordnung Gesundheitsministerium Covid-Lockerungsverordnung (29.5)
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_231/BGBLA_2020_II_231.html

 

2.Betreten und Verlassen der Sportstätten
Alle Sportler müssen die Sportstätten bereits umgezogen so zeitnah zum Training wie möglich betreten und wieder verlassen, wobei beim Betreten und Verlassen ein Mund-Nasenschutz zu tragen ist und der Sicherheitsabstand von 1m einzuhalten ist. Menschenansammlungen sind zu vermeiden. WCs müssen, Umkleideräume und Duschen können geöffnet sein.

 

3.Spielbetrieb in den Sportstätten
Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil. Den Vereinen wird empfohlen, sich von allen Mitgliedern, und vor allem von den Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen, eine Covid-19-Einverständniserklärung (Vorlage der RFA) für die Teilnahme am Training einzuholen. Es gilt die Grundregel der Bundesregierung 2m-Mindestabstand, dieser darf nur kurzfristig unterschritten werden.
– Trainingsbetrieb: Einzel Tischtennis, Badminton, Tennis, Squash (unter Auflagen siehe unten) erlaubt
Doppel Tennis erlaubt, Tischtennis und Badminton nicht
– Matchbetrieb: Einzel Tischtennis, Badminton und Tennis erlaubt, Squash nicht
Doppel nicht erlaubt
Squashtraining ist alleine am Court möglich, bzw. Übungen zu zweit nach dem Modell der Schweiz wo der 2m-Abstand eingehalten werden kann. https://squashtraining.ch/spielformen-uebungen/?trglevel=5

 

4.Regeln, Empfehlungen und Hygienemassnahmen laut ÖTTV/ÖBV/ÖSRV/ÖTV
Alle sonstigen Regeln, Empfehlungen, sowie die Hygienemassnahmen wie Desinfizieren von Tischen, Netzen, Bänken, Abziehbesen als auch intensives und regelmäßiges Händewaschen gelten gleichlautend wie in den Empfehlungen der Bundes-Sportfachverbände ÖTTV, ÖBV, ÖSRV ÖTV und der BSO. Dazu zählt auch Niesen nur in den Ellbogen. Ausspucken ist zu vermeiden.

FAQ BSO Coronakrise

ÖTTV Tischtennis Covid-Regeln
ÖBV Badminton Covid-Regeln
ÖSRV Squash Covid-Regeln
ÖTV Tennis Covid-Regeln

 

Racketlon Corona-Regeln 29.5.20 als PDF

RFA-Präsident
Marcel Weigl

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